Steuern und Abgaben
Wir bieten unseren Mitgliedsbetrieben Beratung im Bereich nationale und internationale Steuergesetzgebung. Wir helfen weiter bei Fragen zu lokalen Steuern, zur Einkommenssteuer, zur Mehrwertsteuer und im Bereich der Verzollung. Wir halten die Mitgliedsbetriebe über gesetzliche Neuerungen und Fristen auf dem Laufenden und organisieren dazu regelmäßig Informationsveranstaltungen.
Gasser Hubert
Aktuelle Rundschreiben
zum Thema
Mit einem umfangreichen Rundschreiben hat die Einnahmenagentur die Anwendungsmethoden der Begünstigung zusammengefasst.
Der Ausschluss von der Mehrwertsteuer gilt nur für jene Beträge, welche die Öffentliche Verwaltung an den öffentlichen Auftraggeber zahlt. Die anschließende Auszahlung an den Auftragnehmer…
ANCE organisiert ein Webinar, um die Neuerungen vorzustellen, welche in dem von der Einnahmenagentur am 23. Juni veröffentlichten Rundschreiben enthalten sind.
Die Durchführungsverordnung legt die Bedingungen für die Anwendung der Erhöhung des Ausmaßes der Steuergutschrift „Ausbildung 4.0" fest.
Das Steuerguthaben für Dieselkraftstoff im Transportsektor kommt durch den verminderten Steuersatz von 367,40 Euro pro tausend Liter nicht zur Anwendung.
Die Verminderung des Beitrags auf 0,055 Promille der Erlöse auch für heuer bestätigt.
Das "Steuervereinfachungsdekret" sieht einige Aufschübe für Steuerpflichten und Erklärungen, sowie Vereinfachungen im Bereich der IRAP, der Stempelsteuer und der Überprüfung der vorausgefüllten…
Die Frist, innerhalb der die Unternehmen die Eigenerklärung über die staatlichen Beihilfen, die sie während des Covid-19-Notfalls erhalten haben, an die Einnahmenagentur senden müssen, ist auf den…
Die Einnahmenagentur gibt Klarstellungen zur Angabe der Tarifverträge in der Vergabeurkunde der Arbeiten und in den entsprechenden Rechnungen.
Für die außerordentliche Abgabe, zu Lasten von Unternehmen, welche elektrische Energie, Erdgas und Methangas für den Weiterverkauf produzieren und importieren, und von Subjekten, welche die…
Im Rahmen der öffentlichen Bauaufträge ist die wirtschaftliche Entschädigung, welche der Auftragnehmer für die Preissteigerungen erhält, von der Mehrwertsteuer ausgeschlossen.
Die Einnahmenagentur hat den Steuercode "6966" festgelegt, um die Steuergutschrift für Unternehmen mit hohem Erdgasverbrauch zu verrechnen – erstes Quartal.